Mit einer Bauvoranfrage prüfen Bauherren, ob für ein geplantes Vorhaben eine Baugenehmigung grundsätzlich erteilt wird. Insbesondere bei Grundstücken, für die es keinen Bebauungsplan gibt, ist dieses Verfahren sinnvoll.
Die Bauvoranfrage wird auch als kleines Genehmigungsverfahren bezeichnet. Schon vor der detaillierten Planung eines Bauvorhabens erhalten Sie mit dem Bauvorbescheid Rechtssicherheit darüber, ob und in welchem Umfang eine bauliche Nutzung möglich ist. Legen Sie bei der Bauvoranfrage umfangreiche Unterlagen vor, wird die spätere Baugenehmigung in der Regel auf dieser Grundlage erteilt. Wollen Sie ein Grundstück verkaufen oder kaufen und sind nicht sicher, ob das Grundstück bebaut werden darf, klären Sie das idealerweise im Rahmen einer Voranfrage.
Mit der Baugenehmigung erteilt die Bauaufsichtsbehörde die Erlaubnis, eine geplante Baumaßnahme durchzuführen. Während das Baugesetzbuch auf Bundesebene für öffentliche Vorhaben zuständig ist, regeln die Landesbauordnungen der Bundesländer Bauvorhaben von Privatpersonen. Wer ohne behördliche Zustimmung baut, riskiert eine Geldstrafe.
Für die Errichtung, den Umbau, die Nutzungsänderung oder die Beseitigung einer baulichen Anlage muss die zuständige Verwaltung eine Baugenehmigung erteilen. Eine einheitliche Regelung, welche Vorhaben genehmigungspflichtig sind, gibt es nicht. Idealerweise fragen Sie bei Ihrem Bauamt nach, ob ein Baugenehmigungsverfahren erforderlich ist. Möglich ist auch, im Rahmen einer Bauvoranfrage durch den beauftragten Bauplaner oder Architekten zu klären, ob Ihr Projekt genehmigungspflichtig ist. Als Faustregel gilt:
sind genehmigungsfrei. Dennoch sollten Sie sich als Bauherr vor Baubeginn bei der Behörde erkundigen. Terrassen oder ähnliche Bauten erfüllen beispielsweise die genannten Auflagen, dürfen aber in den meisten Bundesländern dennoch nur mit einer Baugenehmigung errichtet werden.
Um die Erlaubnis für Ihr Vorhaben problemlos zu erhalten, müssen Sie einen Bauantrag stellen. Für einen reibungslosen Ablauf, ist eine korrekte Antragstellung wichtig. Eine einheitliche Verfahrensweise über den Ablauf gibt es nicht, fragen Sie am besten bei der Behörde vor Ort nach. Abhängig von dem geplanten Vorhaben sind dem Bauantrag Unterlagen wie
beizulegen.